Allgemeine Geschäftsbedingungen

On-Demand-Verkehr im westlichen Landkreis Regensburg

elma ist ein gemeinsames Mobilitätsprojekt des Landkreises Regensburg mit den Gemeinden im westlichen Landkreis, integriert in den Regensburger Verkehrsverbund (RVV).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der elma-App, durch die den Nutzern sowohl die Buchung als auch die Abrechnung und Bezahlung von On-Demand-­Verkehrs­leistungen im Regensburger Verkehrsverbund (RVV) ermöglicht wird und für die Buchung von On-Demand-­Verkehrsl­eistungen per Telefon.

Der On-Demand-­Verkehr wird von der Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personen­nahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) betrieben, die sich zur Durchführung und Abwicklung des Verkehrs der Ludwig Meier GmbH und der ioki GmbH bedient.

Kontaktdaten

Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personen­nahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)

Donaustaufer Straße 115
93059 Regensburg
Tel: +49 941 46319-0
E-Mail: info@elma-mobil.de

2. Anwendung der Tarif- und Beförderungsbedingungen

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) (https://www.rvv.de/preise).

3. Änderungen

Die GFN behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger beschrie­bener Abläufe für die On-Demand-­Dienste nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Abs. 3 BGB vorzu­nehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzes­änderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programm­zusammen­setzungen, -gewährung und/oder der Verkehrs­leistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Ebenso behält sich die GFN Änderungen vor, soweit diese durch Vorgaben des Fördermittel­gebers erforderlich werden. Der Kunde wird per E-Mail oder postalisch über Änderungen unverzüglich informiert.

Die geänderten AGB werden Vertrags­bestandteil, es sei denn, der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekannt­machung der Änderung besonders hingewiesen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

4. Gebrauchsüberlassung elma-App

Die elma-App kann über die gängigen Download-Plattformen (z. B. Google Play Store, Apple Store) heruntergeladen und genutzt werden.

Geschuldet wird eine unentgeltliche Nutzung nur im Rahmen der jeweils vorgehaltenen Verfüg­barkeit. Mit der Bestätigung zum Download der elma-App schließt der Kunde einen Gebrauchs­über­lassungsvertrag mit der GFN entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Jede von den Nutzungs­bedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der elma-App ist nicht gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, die ihm an dem in der elma-App inkludierten Programm eingeräumten Rechte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Anmeldung per SMS erhaltenen Zugangsdaten für die elma-App vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Dritten bekannt werden, hat der Kunde die GFN hierüber zu informieren.

Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der elma-App. Die GFN ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der elma-App einzustellen.

5. Teilnahmebedingungen

Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, die elma-App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Personen unter 18 Jahre oder sonst in der Geschäftsfähigkeit einge­schränkte Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

6. Registrierung

Für den Zugang zur Vermittlung von On-Demand-­Verkehrs­leistungen ist für den Kunden eine Registrierung erforderlich, die mobil über die elma-App erfolgt.

Alternativ zur Registrierung der elma-App kann eine Registrierung, insbesondere von Kunden, die ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Buchung nutzen möchten, im Kundenzentrum des RVV erfolgen.

RVV-Kundenzentrum

Hemauerstraße 1
93047 Regensburg
Tel.: +49 941 20495555
E-Mail: info@rvv.de

Eine Registrierung ist auch in den Verwaltungen der von elma bedienten Gemeinden möglich.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde seine persönliche Kunden-ID.

Die telefonische Buchung von On-Demand-­Verkehrs­leistungen für das elma-Gebiet erfolgt über das Servicetelefon +49 (0) 800 220220-0. Um eine telefonische Buchung durchführen zu können, muss sich der Kunde mit seinem Namen und der Kunden-ID identifizieren.

Falls der Kunde den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt, ist dies umgehend per Telefon unter +49 (0) 800 220220-0 oder per E-Mail an info@elma-mobil.de zu melden. Jeder Kunde trägt die verschuldens­abhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.

7. Buchung von Fahrten

Für die Buchung der kostenpflichtigen On-Demand-­Verkehrs­leistungen sind durch den Kunden folgende weitere Fahrtdaten in die hierfür vorgesehene Maske der elma-App einzugeben:

Der Kunde hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist. Die Verfügbarkeit/­Nichtverfüg­barkeit wird in der elma-App nach Auswahl des Optionsfeldes „Rollstuhl“ angezeigt. Bei der telefonischen Buchung besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein barriere­freies Fahrzeug zu buchen. Die Buchung barrierefreier Fahrzeuge ist im Regelfall mobilitäts­ein­geschränkten Fahrgästen vorbehalten.

Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in die elma-App werden dem Kunden anschließend die buchbaren Fahrt­möglich­keiten angezeigt.

Nach Auswahl einer Fahrt und vor der verbindlichen Abgabe der Buchung erhält der Kunde sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungs­fenster angezeigt.

Durch Anklicken der Schaltfläche „Fahrt buchen“ gibt der Kunde gegenüber der GFN ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.

Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde über die elma-App unverzüglich eine Buchungs­bestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die elma-App unterstützt bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standort­dienst­erkennung mit einem Fußweg-Routing.

Bei einer telefonischen Buchung übernimmt der Service­mitarbeiter am Telefon die Eingabe der ent­sprechenden Daten in die Mobilitäts­plattform und informiert den Kunden, ob und wann eine Fahrt stattfinden kann. Eine verbindliche Buchung erfolgt, auf Wunsch des Kunden, ebenfalls durch den Service­mitarbeiter. Soweit der Kunde in seinem Kundenkonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, erhält er zusätzlich zur mündlichen Bestätigung eine Buchungs­bestätigung per E-Mail.

Mit Hinterlegung der Buchungs­bestätigung über die elma-App bzw. mit der mündlichen Buchungs­bestätigung kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Kunden und der GFN ein Beförderungs­vertrag zustande. Der Kunde muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungs­berechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.

8. Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen

Personen mit einer Schwerbehinderung, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freifahrt­berechtigung nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen und im Besitz einer gültigen Wertmarke sind, können die On-Demand-­Verkehrs­leistungen gegen Zahlung des hierfür festgesetzten Aufpreis-­Tickets elma nutzen.

Die Buchung einer Fahrt erfolgt im Übrigen entsprechend Ziffer 7.

9. Stornierung von Fahrten

Buchungen können durch die GFN storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrs­behinderungen durch Stau oder Witterungs­einflüsse der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch die GFN fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.

Für die Stornierung einer Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:

Bei einer Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 5 Minuten nach Betätigung des Buttons „Fahrt buchen“ bzw. der telefonischen Buchungs­bestätigung durch den Service­mitarbeiter kostenfrei möglich.

Bei Vorausbuchungen oder Dauerbuchungen kann die Fahrt bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann entweder über die elma-App erfolgen oder telefonisch, auf Wunsch des Kunden, durch einen Service­mitarbeiter ausgeführt werden.

Werden die Fristen zur Stornierung überschritten, kann eine Stornogebühr i. H. v. 50 % des bei der Buchung angezeigten bzw. telefonisch mitgeteilten Fahrtpreises einbehalten werden.

Erscheint der Kunde nicht zu dem in der elma-App oder telefonisch übermittelten Zeitpunkt am Startort, wird der volle Fahrpreis erhoben. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von sechs Monaten erfolgt die Sperrung des Kunden-Accounts.

Wird die Fahrt vom Kunden oder seinen Mitfahrern vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung bzw. Teilerstattung des geschuldeten Fahrpreises.

10. Abrechnung und Zahlung

Das zu entrichtende Beförderung­sentgelt wird durch die elma-App ermittelt und angezeigt bzw. bei telefonischer Buchung dem Fahrgast durch den Service­mitarbeiter mitgeteilt.

Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

Bei Nutzung der elma-App

Bei telefonischer Buchung erfolgt die Zahlung über die hinterlegten Zahlungsdaten

Sowohl bei Buchung über die elma-App als auch per Telefon besteht die Möglichkeit, das RVV-Ticket vorab in der RVV-App als auch in Papierform zu erwerben. Hierzu gelten die Tarif­bestimmungen des RVV. Dasselbe gilt auch für den Erwerb des Aufpreis-­Tickets elma, sofern dieses nicht über die elma-App erworben wird. Bei Fahrtantritt muss der Kunde im Besitz eines gültigen RVV-Tickets in Verbindung mit einem Aufpreis-­Ticket elma sein. Ein Erwerb sowie die Zahlung im Fahrzeug sind nicht möglich.

Kredit­karten­zahlungen werden mit Zustandekommen des Kaufvertrages über die Nutzungs­berechtigten abgebucht.

Für jede durchgeführte oder nicht rechtzeitig stornierte Fahrt wird dem Kunden im Anschluss eine Rechnung per E-Mail übersandt, sofern diese im Kundenkonto hinterlegt ist. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und etwaige Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E Mail gegenüber der GFN per Telefon unter +49 (0) 800 220220-0 oder per E-Mail an info@elma-mobil.de vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.

App-Nutzer bekommen eine Rechnung an die Mailadresse, wenn sie diese hinterlegt, bestätigt und dem Rechnungsempfang zugestimmt haben. Nicht-App-Nutzer bekommen keine Rechnung, weil sie dem Rechnungsempfang nicht in der App zustimmen können.

Eine Übersicht der für den Kunden erbrachten On-Demand-­Verkehrs­leistungen wird dem Kunden im Anschluss an die durchgeführte Fahrt über die elma-App zur Verfügung gestellt. In der Fahrthistorie kann der Kunde erkennen, welche Fahrten er getätigt bzw. ggf. storniert hat und welche Kosten hierfür angefallen sind.

11. Folgen bei Nichtzahlung

Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten und die Angaben im Sinne der Ziffer 6 wahrheitsgemäß vorzuhalten. Die GFN (siehe oben Ziffer 1) oder ein von der GFN bevollmächtigter Partner hat das Recht, das Benutzerkonto ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren, sofern

Die GFN oder einer der bevoll­mächtigten Partner wird dem Kunden die Kontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungs­erinnerung und/oder gegebenenfalls der Aufforderung zur Daten­änderung (siehe oben Ziffer 6). Textform (126 b BGB) ist hierbei ausreichend.

Mit Ausgleich der offenen Forderungen (Zahlungseingang) bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten wird die Kontosperrung aufgehoben. Die Kontosperrung wird ebenfalls aufgehoben, soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.

Kosten, die der GFN oder einem der bevoll­mächtigten Partner infolge nicht gedeckter oder aufge­löster Konten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungs­aufforderung wird im Verzugsfall zudem eine Mahngebühr von EUR 3,00 erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber­hinaus­gehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

12. Kündigung und Sperrung von Nutzerkonten

Die GFN (siehe oben Ziffer 1) oder ein von ihr bevollmächtigter Partner kann das Benutzerkonto endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht beglichen hat oder die Eintreibung der Leistung nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen konnte.

Die GFN und seine Partner haben ebenfalls ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind gegeben bei z. B. einem Missbrauch der elma-App sowie wiederholtem Nicht­erscheinen zu einer gebuchten und nicht rechtzeitig stornierten Fahrt. In diesem Fall wird das Kundenkonto dauerhaft gesperrt.

Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für die Mobilitätsplattform jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Löschung (Betätigung des Buttons „Konto löschen“ in der elma-App) oder über das Servicetelefon unter +49 (0) 800 220220-0 bzw. per E-Mail an info@elma-mobil.de Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.

13. Missbräuchliche Nutzung durch Dritte

Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, sich umgehend per Telefon unter +49 (0) 800 220220-0 oder per E-Mail an info@elma-mobil.de zu melden und bis zur Klärung seine Zahlungs­infor­mationen zu entfernen, seinen Kundenkonto-­Zugang zu sperren oder sperren zu lassen.

14. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der elma-App https://datenschutz.elma-mobil.de

15. Kontaktdaten, Kundenservice

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon +49 (0) 800 220220-0 oder richten Sie Ihr Anliegen per E-Mail an uns: info@elma-mobil.de.

16. Gewährleistung

Die Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der elma-App richten sich nach §§ 523, 524 BGB.

Die GFN und ihre Partner übernehmen im Rahmen dieser AGB keine Gewährleistung für die Verkehrsleistungen.

17. Rechtswahl/Sprache

Es gilt für die Vertrags­beziehung ausschließ­lich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf­rechtes (CSIG). Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

18. Online-Streitbeilegung

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.